Mängel

Der Vermieter ist von Gesetzes wegen zur ordnungsgemäßen Instandhaltung Ihrer Wohnung verpflichtet. Geschieht dies nicht oder nicht pünktlich, so haben Sie möglicherweise das Recht, die Miete vorübergehend herabzusetzen. Die Mietkommission gewährt in der Regel hohe Mietpreissenkungen. Für den Vermieter ist dies meistens Grund genug, die Mängel zu beseitigen. Nehmen Sie über das Kontaktformular Verbindung mit uns auf, wenn der Vermieter wesentliche Mängel nicht hinreichend beseitigt.

Bei Mängeln ist etwa an Undichtigkeiten, eine nicht funktionierende Heizung oder zu schwache Belüftung im Badezimmer zu denken. Es gibt auch Dinge, die der Mieter selbst instand halten muss. Wir informieren Sie darüber, wie die Instandhaltungsaufgaben auf Mieter und Vermieter verteilt sind.

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