Die Mietkommission ist eine staatliche Stelle und agiert unparteiisch mit dem Zweck, Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern vorzubeugen, bei deren Lösung zu helfen und diese formal beizulegen. Wenn es im Streitfall zu keiner Einigung zwischen Mieter und Vermieter kommt, trifft die Mietkommission einen bindenden Entscheid.
Bei einer Prüfung durch die Mietkommission führt diese den gleichen Wohnungs-Check aus wie wir, wobei die Wohnfläche vermessen wird und eine Bestandsaufnahme eventueller zusätzlicher Einrichtungen erfolgt. Nach der Beurteilung durch die Mietkommission wissen Sie genau, ob Sie die Miete herabsetzen dürfen, Geld für gezahlte Betriebskosten zurückerhalten oder die Miete gesenkt wird, solange Wohnungsmängel vorliegen.